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Steuerberater in Vomp

Tätgkeitsfeld eines Steuerberaters

Als freier Beruf wird der Beruf des Steuerberaters durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vertreten. Daher unterliegt der Beruf des Steuerberaters auch nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Der Begriff Wirtschaftstreuhänder umfasst die Berufsgruppen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Zur Ausübung der Tätigkeit ist eine Fachprüfung notwendig. Das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (WTBG) regelt die Rechte und Pflichten der Wirtschaftstreuhänder.

Durch das Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe wird ebenso geregelt, welche Tätigkeiten ein Steuerberater im Berufsrahmen ausüben darf und auch welche Tätigkeiten ihm vorbehalten sind. Berufliche vorrangige Tätigkeiten des Steuerberaters sind die Steuerberatung und die Erstellung von Steuererklärungen. Zu seinem Berufsbild gehören aber auch die Führung von Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für Unternehmen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen.

Der Steuerberater vertritt seine Mandanten bei anstehenden Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor den Behörden und steht auch als Vertretung vor Sozialversicherungen und ähnlichen Behörden. Eine wichtige Tätigkeit des Steuerberaters sind seine Beratungsleistungen für die Klienten. Er hat den Überblick über Steuergesetzgebung und Auswirkungen und ist daher der erste Ansprechpartner für steuerrechtliche Fragen. Daraus ergibt sich auch sein Beratungsauftrag für Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Für Wirtschaftsunternehmen führt er betriebswirtschaftliche Beratungen durch, unterstützt durch Beratung die Führung des betrieblichen Rechnungswesens und berät bei der Organisation und Errichtung eines betrieblichen, internen Kontrollsystems. Weiterhin führt der Steuerberater Beratungen in Rechtsangelegenheiten durch die im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner wirtschaftstreuhändischen Tätigkeit stehen. Treuhandaufgaben und Vermögensverwaltung sowie die Anfertigung von Prüfungsaufgaben, die kein förmliches Bestätigungsvermerkes erfordern, können genauso zu seinem Aufgabengebiet gehören wie die Erstellung von Sachverständigengutachten.

Die Beratungstätigkeiten des Steuerberaters rückt in letzter Zeit immer mehr in den Vordergrund. Dies wird für Unternehmen und Privatwirtschaft für eine gesunde wirtschaftliche Basis immer wichtiger. Zur Ausübung seines Berufes ist der Steuerberater verpflichtet, die übernommenen Aufträge sorgfältig, gewissenhaft, eigenverantwortlich und unabhängig zu bearbeiten. Ein hohes Maß an Verschwiegenheit ist dabei unabdingbar.



Steuerberater Mag. Schwaiger


Fiecht-Au 32
6134 Vomp
www.steuer-schwaiger.at
Steuerberater Mag. Schwaiger